REISEBEDINGUNGEN FÜR PAUSCHALREISEN MIT CLUB
LA SANTA REISEN GMBH
1 Allgemeines
1.1 Die nachstehend aufgeführten Bedingungen
gelten für die Erbringung einer Gesamtheit von Reiseleistungen einschließlich
Flug, Transfer und Unterbringung im CLUB LA SANTA auf Lanzarote durch CLUB LA
SANTA Reisen GmbH, nachfolgend Veranstalter genannt.
1.2 Grundlage des Reisevertrags sind
ausschließlich die Angaben und Bedingungen dieser Reisebroschüre sowie die
gesetzlichen Bestimmungen.
1.3 Mündliche Nebenabreden erlangen erst durch
eine schriftliche Bestätigung durch den Veranstalter Gültigkeit. Auskünfte
aller Art erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen.
1.4 Die Flüge werden auf Basis und nach den
Bestimmungen für Charterflüge abgewickelt, Teilrückerstattungen für nichtbenutzte
Flugscheine, Verlängerungen am Urlaubsort, frühzeitige Rückflüge sind nicht
möglich. Es werden 20 kg Gepäck und max. 5 kg Handgepäck befördert.
1.5 Für die Einhaltung der Pass-, Visa- und
Gesundheitsbestimmungen ist der Gast selbst verantwortlich.
1.6 Der Veranstalter verfügt vor Ort nicht
über eine eigene Reiseleitung. Mit Abschluss des Reisevertrages ist der Kunde,
bzw. die Mitreisenden verpflichtet, sich die Rückflugzeiten spätestens 48
Stunden vor Abreise im Guidedepartement des CLUB LA SANTA rückbestätigen zu
lassen.
2 Anmeldung und Abschluss des Reisevertrages
2.1 Mit der Anmeldung der Reise bietet der
Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.
Die Anmeldung kann nur schriftlich vorgenommen wer den. Sie erfolgt durch den
Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer.
2.2 Der Anmelder erhält für alle Teilnehmer
eine Reisebestätigung, mit deren Zusendung der Vertrag für beide Teile wirksam
wird. Aus der Reisebestätigung ergibt sich der für die jeweilige Reise gültige
Preis. Die Reisebestätigung gilt, nach Einzahlung des vollen Reisepreises,
zusammen mit der Beförderungsgrundlage (Ticket) und dem Hotelgutschein
(Voucher) als Reisedokument, und ist während der Reise mitzunehmen.
3 Bezahlung
3.1 Spätestens 3 Werktage nach Erhalt der
Rechnung ist eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises fällig. Der Gesamtbetrag
muss 28 Tage vor Antritt der Reise auf dem Bankkonto des Veranstalters
eingegangen sein. Alle Zahlungen dürfen nur an CLUB LA SANTA Reisen GmbH,
Hamburger Sparkasse, Konto - Nr. 1112-211386, BLZ 20050550 oder Sydbank A/S,
Hamburg, Konto - Nr. 26030-10-006, BLZ 20030600 geleistet wer den. Die
Reiseunterlagen erhalten Sie
nach vollständiger Bezahlung ca. 10 Tage vor
Abreise zugesandt. Der Veranstalter behält sich bei nicht fristgerechter
Zahlung das Recht vor, die Reise kostenpflichtig zu annullieren.
3.2 Bei Zahlungen aus dem Ausland gehen alle
in- und ausländischen Bankkosten, die durch die Zahlung entstehen, zu Lasten
des Kunden. Die Zahlung gilt erst dann als beglichen, wenn der gesamte
Rechnungsbetrag auf dem Konto eingegangen ist.
4 Preis- und Leistungsänderung
4.1 Bei einem Reiseantritt später als 1 Monat
nach Zugang der Reisebestätigung ist der Veranstalter berechtigt,
Preisänderungen vorzunehmen, sofern diese durch Umstände, die er nicht zu
vertreten hat (z. B. Steuererhöhungen, drastischer Ölpreisanstieg, drastische
Wechselkursänderungen) notwendig werden.
5 Leistungsstörungen
5.1 Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der
gesetzlichen Regelungen für Leistungsstörungen nur dann, wenn diese nicht
-
durch höhere
Gewalt verursacht sind
-
– schriftlich am
Urlaubsort zur Kenntnis der Rezeption gebracht werden,
– trotz mehrmaliger Aufforderung von der
Hotelleitung nicht beseitigt wurden,
– spätestens 30 Tage nach Rückkehr beim
Veranstalter geltend gemacht wurden.
5.2 Bei Leistungsstörungen wie unvorhersehbar
begonnenen Baustellen, Wasserknappheit, Streik des Hotelpersonals, verpflichtet
sich der Veranstalter, die voraussichtlich betroffenen Kunden so schnell als
möglich zu informieren und ihnen ein kostenloses Rücktrittsrecht einzuräumen.
6 Rücktritt und Änderungen durch den Kunden
6.1 Der Kunde kann jederzeit von der Reise
zurücktreten. Bei einem Rücktritt hat der Veranstalter Anspruch auf eine
angemessene Entschädigung gemäß § 651 i BGB.
6.2.a Die Rücktrittserklärung muss schriftlich
erfolgen. Maßgebend ist der Eingang während unserer Geschäftszeiten, Montag bis
Freitag von 9.00 bis 17.00 Uhr (ausgenommen gesetzliche Feiertage). Die
pauschalierten Rücktrittskosten betragen ab dem Buchungseingang bis zum 31. Tag
vor Reisebeginn 20 %, vom 29. Tag vor Reisebeginn bis 15. Tag 40 %, vom 14. Tag
55 %, ab dem 6. Tag 75 % vom Reisepreis. Bei Nichterscheinen am Flughafen
betragen die Stornokosten 100 %.
6.2.b Ausgenommen sind Pauschalreisen mit dem
Vermerk „Sonderpreis/e: Nur gültig wie gebucht”. In diesen Fällen gelten die
gesondert auf der Buchungsbestätigung aufgeführten Stornobedingungen bzw.
Rücktrittskosten.
6.3.a Für Umbuchungen gelten dieselben Bestimmungen.
6.3.b Ausgenommen sind Pauschalreisen mit dem
Vermerk „Sonderpreis/e: Nur gültig wie gebucht”. Die Umbuchungskosten müssen
vom Veranstalter anhand tagesaktueller Flugpreise individuell ermittelt werden.
6.4 Tritt eine Ersatzperson (Namensänderung)
an die Stelle eines gemeldeten Teilnehmers, ist der Veranstalter berechtigt,
die ihm durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Kosten vom Kunden zu
verlangen.
6.5 Wenn zwei oder mehrere vollzahlende
Personen gemeinsam ein Appartement (im Rahmen einer Pauschalreise, siehe 1.1.)
gebucht haben und keine Ersatzperson an die Stelle eines zurücktretenden
Teilnehmers tritt, ist der Veranstalter berechtigt, den Grundsaisonpreis für
die tatsächliche Personenbelegung pro Appartement zu verlangen.
6.6 Nach den bestehen den Reiserichtlinien
sind wir verpflichtet, Sie auf den Abschluss einer Reise-Krankenversicherung
mit Rücktransport (die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Kosten nicht
erstatten) so wie einer Reiserücktrittskosten-Versicherung hinzuweisen. Falls
Sie keinen Reiseschutz buchen, tragen Sie die Kosten eines
Kranken-Rücktransportes so wie Storno- und zusätzliche Rücktransport kosten
selbst.
Reiseveranstalter: CLUB LA SANTA Reisen GmbH,
Sperberhorst 11, 22459 Hamburg
Gerichtsstand ist Hamburg
Versicherung: Unsere Reisen sind durch eine
Insolvenzversicherung bei tour VERS, Borsteler Chaussee 51, 22453
Hamburg abgesichert!
REISEHINWEISE
Kreditkarten: Die Rezeption akzeptiert alle gängigen
Kreditkarten.
Geldautomat: EC-Karte mit PIN-Nummer. Automat an der
Rezeption.
Allgemeine Einrichtungen: Es gibt immer mehr Hotelgäste als
Sonnenschirme, Liegestühle,
Tennisplätze, Fahrräder usw. Da alle
Einrichtungen auch während der Saison gewartet und repariert werden, sind
Ausfälle bzw. Schließungen hinzunehmen, damit alle Gäste – auch Sie selbst –
die Einrichtungen wieder nutzen können.
Sondergepäck: Eigene Fahrräder, Surfbretter sowie
Sportgepäck müssen rechtzeitig angemeldet werden. Für Fahrräder wird, je nach
Fluggesellschaft, ein Entgelt zwischen 50 und 60 Euro erhoben. Die Zahlung muss
in der Regel per Bankeinzug oder Kreditkarte im Voraus bei der Anmeldung
bezahlt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie direkt bei
uns: Telefon 040 - 55 100 34. Die Anmeldung von Sonder-/Sportgepäck bei einer
Fluggesellschaft ist eine Serviceleistung, die im Namen und Auftrag des
Reisenden erfolgt. Etwaige Schadenersatz- und/oder Regressansprüche für
verlorenes bzw. während des Fluges beschädigten Sonder-/Sportgepäcks sind
schriftlich an die jeweils verantwortliche Fluggesellschaft zu richten (siehe
auch Hinweise unter „Gepäckbeschädigung/Verlust”).
Sicherheit: Jedes Appartement im Club La Santa hat einen Safe, den Sie an der
Rezeption mieten können. Wir empfehlen dennoch Schmuck und sonstige
Wertgegenstände zu Hause zu lassen.
Flugpläne: Bitte beachten Sie, dass An- und Abreisetag der Beförderung und nicht
der Erholung
dienen. Sie können grundsätzlich nicht damit
rechnen, dass der Abflug vormittags und der Rückflug abends erfolgt.
Berücksichtigen Sie ebenso, dass Änderungen der Flugzeiten und
Fluggesellschaften so wie Zwischenlandungen auch noch kurzfristig möglich sind.
Gepäckbeschädigung / Verlust: Gepäckbeschädigung und/oder -verlust während
des Fluges
melden Sie bitte unverzüglich am Ankunftstag
am Flughafen bei der zuständigen Stelle. Wichtig für Sie ist die schriftliche
Schadensmeldung, P. I.R., die Sie bei direkter Anzeige sofort erhalten und
unbedingt zur späteren Abwicklung mit der zuständigen, verantwortlichen
Fluggesellschaft benötigen.
Ungeziefer: In südlichen Ländern gehört auch das Auftreten natürlicher Lebewesen
dazu, die Ihrer unangenehmen Eigenschaften oder auch nur des Aussehens wegen
unter dem Begriff „Ungeziefer” zusammengefasst werden. Ameisen, Mücken,
Kakerlaken, Fliegen... sie alle schätzen das Klima südlicher Regionen eben so
wie der Mensch. Rechnen Sie damit, dass diese Mitgeschöpfe auch vor Ihrem
Appartement nicht halt machen, wenn gleich regelmäßige Bekämpfungsmaßnahmen
durchgeführt werden.
Sicherheitsgebühr: Im Auftrag der Bundesländer wird bei Flügen ab
deutschen Flughäfen eine
Sicherheitsgebühr erhoben. Der Betrag ist in
unseren Preisen enthalten.
Transfer: Bitte lassen Sie sich Ihren Rückflug unbedingt 48 Stunden vor Abreise
rückbestätigen. Die Rückbestätigung wird im Guidedepartment des Sportsbooking
für Sie vorgenommen. Nach erfolgter Rückbestätigung lassen Sie sich bitte im
Guidedepartment für den Rücktransfer eintragen.
Rauchverbot in Spanien: Seit dem 1. Januar 2006 ist in Spanien ein
Anti-Raucher-Gesetz gegen
das Rauchen an öffentlichen Plätzen und im
Allgemeinen in Kraft getreten. Aus diesem Grunde ersuchen wir unsere Gäste das
Nichtrauchen in den Bereichen mit „No Smoking”-Schildern (Rauchverbotsschilder)
zu beachten, da die in Kraft getretenen Gesetze auch für den Club La Santa
gelten. Wir bitten daher auch das Rauchen in den Appartements sowie auf den
Balkons und Patios (Appartement-Terrassen) zu vermeiden, um Gäste in den
Nachbarappartements nicht zu belästigen.
Wir danken für Ihr Verständnis und bitten um
Einhaltung der neuen Bestimmungen.