REISEBEDINGUNGEN FÜR PAUSCHALREISEN MIT CLUB LA SANTA REISEN GMBH

1 Allgemeines

1.1 Die nachstehend aufgeführten Bedingungen gelten für die Erbringung einer Gesamtheit von Reiseleistungen einschließlich Flug, Transfer und Unterbringung im CLUB LA SANTA auf Lanzarote durch CLUB LA SANTA Reisen GmbH, nachfolgend Veranstalter genannt.

1.2 Grundlage des Reisevertrags sind ausschließlich die Angaben und Bedingungen dieser Reisebroschüre sowie die gesetzlichen Bestimmungen.

1.3 Mündliche Nebenabreden erlangen erst durch eine schriftliche Bestätigung durch den Veranstalter Gültigkeit. Auskünfte aller Art erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen.

1.4 Die Flüge werden auf Basis und nach den Bestimmungen für Charterflüge abgewickelt, Teilrückerstattungen für nichtbenutzte Flugscheine, Verlängerungen am Urlaubsort, frühzeitige Rückflüge sind nicht möglich. Es werden 20 kg Gepäck und max. 5 kg Handgepäck befördert.

1.5 Für die Einhaltung der Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen ist der Gast selbst verantwortlich.

1.6 Der Veranstalter verfügt vor Ort nicht über eine eigene Reiseleitung. Mit Abschluss des Reisevertrages ist der Kunde, bzw. die Mitreisenden verpflichtet, sich die Rückflugzeiten spätestens 48 Stunden vor Abreise im Guidedepartement des CLUB LA SANTA rückbestätigen zu lassen.

2 Anmeldung und Abschluss des Reisevertrages

2.1 Mit der Anmeldung der Reise bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann nur schriftlich vorgenommen wer den. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer.

2.2 Der Anmelder erhält für alle Teilnehmer eine Reisebestätigung, mit deren Zusendung der Vertrag für beide Teile wirksam wird. Aus der Reisebestätigung ergibt sich der für die jeweilige Reise gültige Preis. Die Reisebestätigung gilt, nach Einzahlung des vollen Reisepreises, zusammen mit der Beförderungsgrundlage (Ticket) und dem Hotelgutschein (Voucher) als Reisedokument, und ist während der Reise mitzunehmen.

3 Bezahlung

3.1 Spätestens 3 Werktage nach Erhalt der Rechnung ist eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises fällig. Der Gesamtbetrag muss 28 Tage vor Antritt der Reise auf dem Bankkonto des Veranstalters eingegangen sein. Alle Zahlungen dürfen nur an CLUB LA SANTA Reisen GmbH, Hamburger Sparkasse, Konto - Nr. 1112-211386, BLZ 20050550 oder Sydbank A/S, Hamburg, Konto - Nr. 26030-10-006, BLZ 20030600 geleistet wer den. Die Reiseunterlagen erhalten Sie

nach vollständiger Bezahlung ca. 10 Tage vor Abreise zugesandt. Der Veranstalter behält sich bei nicht fristgerechter Zahlung das Recht vor, die Reise kostenpflichtig zu annullieren.

3.2 Bei Zahlungen aus dem Ausland gehen alle in- und ausländischen Bankkosten, die durch die Zahlung entstehen, zu Lasten des Kunden. Die Zahlung gilt erst dann als beglichen, wenn der gesamte Rechnungsbetrag auf dem Konto eingegangen ist.

4 Preis- und Leistungsänderung

4.1 Bei einem Reiseantritt später als 1 Monat nach Zugang der Reisebestätigung ist der Veranstalter berechtigt, Preisänderungen vorzunehmen, sofern diese durch Umstände, die er nicht zu vertreten hat (z. B. Steuererhöhungen, drastischer Ölpreisanstieg, drastische Wechselkursänderungen) notwendig werden.

5 Leistungsstörungen

5.1 Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der gesetzlichen Regelungen für Leistungsstörungen nur dann, wenn diese nicht

-         durch höhere Gewalt verursacht sind

-         – schriftlich am Urlaubsort zur Kenntnis der Rezeption gebracht werden,

– trotz mehrmaliger Aufforderung von der Hotelleitung nicht beseitigt wurden,

– spätestens 30 Tage nach Rückkehr beim Veranstalter geltend gemacht wurden.

5.2 Bei Leistungsstörungen wie unvorhersehbar begonnenen Baustellen, Wasserknappheit, Streik des Hotelpersonals, verpflichtet sich der Veranstalter, die voraussichtlich betroffenen Kunden so schnell als möglich zu informieren und ihnen ein kostenloses Rücktrittsrecht einzuräumen.

6 Rücktritt und Änderungen durch den Kunden

6.1 Der Kunde kann jederzeit von der Reise zurücktreten. Bei einem Rücktritt hat der Veranstalter Anspruch auf eine angemessene Entschädigung gemäß § 651 i BGB.

6.2.a Die Rücktrittserklärung muss schriftlich erfolgen. Maßgebend ist der Eingang während unserer Geschäftszeiten, Montag bis Freitag von 9.00 bis 17.00 Uhr (ausgenommen gesetzliche Feiertage). Die pauschalierten Rücktrittskosten betragen ab dem Buchungseingang bis zum 31. Tag vor Reisebeginn 20 %, vom 29. Tag vor Reisebeginn bis 15. Tag 40 %, vom 14. Tag 55 %, ab dem 6. Tag 75 % vom Reisepreis. Bei Nichterscheinen am Flughafen betragen die Stornokosten 100 %.

6.2.b Ausgenommen sind Pauschalreisen mit dem Vermerk „Sonderpreis/e: Nur gültig wie gebucht”. In diesen Fällen gelten die gesondert auf der Buchungsbestätigung aufgeführten Stornobedingungen bzw. Rücktrittskosten.

6.3.a Für Umbuchungen gelten dieselben  Bestimmungen.

6.3.b Ausgenommen sind Pauschalreisen mit dem Vermerk „Sonderpreis/e: Nur gültig wie gebucht”. Die Umbuchungskosten müssen vom Veranstalter anhand tagesaktueller Flugpreise individuell ermittelt werden.

6.4 Tritt eine Ersatzperson (Namensänderung) an die Stelle eines gemeldeten Teilnehmers, ist der Veranstalter berechtigt, die ihm durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Kosten vom Kunden zu verlangen.

6.5 Wenn zwei oder mehrere vollzahlende Personen gemeinsam ein Appartement (im Rahmen einer Pauschalreise, siehe 1.1.) gebucht haben und keine Ersatzperson an die Stelle eines zurücktretenden Teilnehmers tritt, ist der Veranstalter berechtigt, den Grundsaisonpreis für die tatsächliche Personenbelegung pro Appartement zu verlangen.

6.6 Nach den bestehen den Reiserichtlinien sind wir verpflichtet, Sie auf den Abschluss einer Reise-Krankenversicherung mit Rücktransport (die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Kosten nicht erstatten) so wie einer Reiserücktrittskosten-Versicherung hinzuweisen. Falls Sie keinen Reiseschutz buchen, tragen Sie die Kosten eines Kranken-Rücktransportes so wie Storno- und zusätzliche Rücktransport kosten selbst.

Reiseveranstalter: CLUB LA SANTA Reisen GmbH, Sperberhorst 11, 22459 Hamburg

Gerichtsstand ist Hamburg

Versicherung: Unsere Reisen sind durch eine Insolvenzversicherung bei tour VERS, Borsteler Chaussee 51, 22453 Hamburg abgesichert!

 

 

REISEHINWEISE

Kreditkarten: Die Rezeption akzeptiert alle gängigen Kreditkarten.

Geldautomat: EC-Karte mit PIN-Nummer. Automat an der Rezeption.

Allgemeine Einrichtungen: Es gibt immer mehr Hotelgäste als Sonnenschirme, Liegestühle,

Tennisplätze, Fahrräder usw. Da alle Einrichtungen auch während der Saison gewartet und repariert werden, sind Ausfälle bzw. Schließungen hinzunehmen, damit alle Gäste – auch Sie selbst – die Einrichtungen wieder nutzen können.

Sondergepäck: Eigene Fahrräder, Surfbretter sowie Sportgepäck müssen rechtzeitig angemeldet werden. Für Fahrräder wird, je nach Fluggesellschaft, ein Entgelt zwischen 50 und 60 Euro erhoben. Die Zahlung muss in der Regel per Bankeinzug oder Kreditkarte im Voraus bei der Anmeldung bezahlt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie direkt bei uns: Telefon 040 - 55 100 34. Die Anmeldung von Sonder-/Sportgepäck bei einer Fluggesellschaft ist eine Serviceleistung, die im Namen und Auftrag des Reisenden erfolgt. Etwaige Schadenersatz- und/oder Regressansprüche für verlorenes bzw. während des Fluges beschädigten Sonder-/Sportgepäcks sind schriftlich an die jeweils verantwortliche Fluggesellschaft zu richten (siehe auch Hinweise unter „Gepäckbeschädigung/Verlust”).

Sicherheit: Jedes Appartement im Club La Santa hat einen Safe, den Sie an der Rezeption mieten können. Wir empfehlen dennoch Schmuck und sonstige Wertgegenstände zu Hause zu lassen.

Flugpläne: Bitte beachten Sie, dass An- und Abreisetag der Beförderung und nicht der Erholung

dienen. Sie können grundsätzlich nicht damit rechnen, dass der Abflug vormittags und der Rückflug abends erfolgt. Berücksichtigen Sie ebenso, dass Änderungen der Flugzeiten und Fluggesellschaften so wie Zwischenlandungen auch noch kurzfristig möglich sind.

Gepäckbeschädigung / Verlust: Gepäckbeschädigung und/oder -verlust während des Fluges

melden Sie bitte unverzüglich am Ankunftstag am Flughafen bei der zuständigen Stelle. Wichtig für Sie ist die schriftliche Schadensmeldung, P. I.R., die Sie bei direkter Anzeige sofort erhalten und unbedingt zur späteren Abwicklung mit der zuständigen, verantwortlichen Fluggesellschaft benötigen.

Ungeziefer: In südlichen Ländern gehört auch das Auftreten natürlicher Lebewesen dazu, die Ihrer unangenehmen Eigenschaften oder auch nur des Aussehens wegen unter dem Begriff „Ungeziefer” zusammengefasst werden. Ameisen, Mücken, Kakerlaken, Fliegen... sie alle schätzen das Klima südlicher Regionen eben so wie der Mensch. Rechnen Sie damit, dass diese Mitgeschöpfe auch vor Ihrem Appartement nicht halt machen, wenn gleich regelmäßige Bekämpfungsmaßnahmen durchgeführt werden.

Sicherheitsgebühr: Im Auftrag der Bundesländer wird bei Flügen ab deutschen Flughäfen eine

Sicherheitsgebühr erhoben. Der Betrag ist in unseren Preisen enthalten.

Transfer: Bitte lassen Sie sich Ihren Rückflug unbedingt 48 Stunden vor Abreise rückbestätigen. Die Rückbestätigung wird im Guidedepartment des Sportsbooking für Sie vorgenommen. Nach erfolgter Rückbestätigung lassen Sie sich bitte im Guidedepartment für den Rücktransfer eintragen.

Rauchverbot in Spanien: Seit dem 1. Januar 2006 ist in Spanien ein Anti-Raucher-Gesetz gegen

das Rauchen an öffentlichen Plätzen und im Allgemeinen in Kraft getreten. Aus diesem Grunde ersuchen wir unsere Gäste das Nichtrauchen in den Bereichen mit „No Smoking”-Schildern (Rauchverbotsschilder) zu beachten, da die in Kraft getretenen Gesetze auch für den Club La Santa gelten. Wir bitten daher auch das Rauchen in den Appartements sowie auf den Balkons und Patios (Appartement-Terrassen) zu vermeiden, um Gäste in den Nachbarappartements nicht zu belästigen.

Wir danken für Ihr Verständnis und bitten um Einhaltung der neuen Bestimmungen.